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   BGH, 09.07.1969 - 4 StR 139/69   

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https://dejure.org/1969,2201
BGH, 09.07.1969 - 4 StR 139/69 (https://dejure.org/1969,2201)
BGH, Entscheidung vom 09.07.1969 - 4 StR 139/69 (https://dejure.org/1969,2201)
BGH, Entscheidung vom 09. Juli 1969 - 4 StR 139/69 (https://dejure.org/1969,2201)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Rückkehrpflicht eines an einem Verkehrsunfall beteiligten Kraftfahrers - Vorliegen einer Verkehrsunfallflucht im Falle des Zustands der Verwirrung, Bestürzung oder Furcht seitens des Unfallflüchtigen - Annahme von Tatmehrheit zwischen einer ...

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 17.02.1967 - 4 StR 461/66

    Annahme eines planmäßigen Sichentziehens vom Unfallort bei Zusammenwirken von

    Auszug aus BGH, 09.07.1969 - 4 StR 139/69
    Die Annahme von Tatmehrheit zwischen der fahrlässigen Tötung und der Verkehrsunfallflucht entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. BGHSt 21, 203).
  • BGH, 26.05.1955 - 4 StR 148/55
    Auszug aus BGH, 09.07.1969 - 4 StR 139/69
    Damit ist die Kenntnis des Angeklagten davon, daß er einen Verkehrsunfall i.S. des § 142 StGB verursacht hatte, genügend dargetan (BGHSt 12, 253, 255 [BGH 17.11.1958 - 4 StR 165/58] ; BGH NJW 1955, 1078).
  • BGH, 17.09.1958 - 4 StR 165/58
    Auszug aus BGH, 09.07.1969 - 4 StR 139/69
    Damit ist die Kenntnis des Angeklagten davon, daß er einen Verkehrsunfall i.S. des § 142 StGB verursacht hatte, genügend dargetan (BGHSt 12, 253, 255 [BGH 17.11.1958 - 4 StR 165/58] ; BGH NJW 1955, 1078).
  • BGH, 24.08.1965 - 4 StR 353/65

    Reichweite der Warte- und Duldungspflicht nach Straßenverkehrsunfällen -

    Auszug aus BGH, 09.07.1969 - 4 StR 139/69
    Dann aber bestand angesichts des - hier sogar besonders engen - zeitlichen und räumlichen Zusammenhangs mit dem Unfallgeschehen die Pflicht zur Rückkehr an den Unfallort, deren Verletzung den Tatbestand des § 142 StGB begründet (vgl. zuletzt BGHSt 20, 258 [BGH 24.08.1965 - 4 StR 353/65] ).
  • BGH, 19.01.1954 - 1 StR 132/53
    Auszug aus BGH, 09.07.1969 - 4 StR 139/69
    Die dem Angeklagten nach den Feststellungen des Schwurgerichts bekannten Umstände waren solche, die einem verantwortungsbewußten Fahrer nach allgemeiner Lebenserfahrung die Annahme aufdrängten, daß ein Verkehrsunfall stattgefunden hat (BGH NJW 1954, 728; BGH GA 1957, 243; BGH VRS 30, 45, 48).
  • BGH, 19.01.1962 - 4 StR 341/61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 09.07.1969 - 4 StR 139/69
    Andernfalls hätte es mit Sicherheit die Frage des Vorliegens eines besonders schweren Falles der Verkehrsunfallflucht erörtert, der in der Regel anzunehmen ist, wenn der Täter damit rechnet, daß er einen Menschen getötet oder erheblich verletzt hat (BGH VRS 22, 271 und 276; 28, 359, 361).
  • BGH, 02.02.1962 - 4 StR 420/61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 09.07.1969 - 4 StR 139/69
    Das Schwurgericht ist im Anschluß an die Ausführungen des Sachverständigen rechtlich unangreifbar zu der Überzeugung gekommen, ein seelischer Ausnahmezustand, der zu einer solchen Kopflosigkeit geführt haben könnte, daß sie die Zurechnungsfähigkeit ausschloß oder erheblich einschränkte, habe nicht vorgelegen (vgl. BGH VRS 20, 47 und Urteil des Senatsvom 2. Februar 1962 - 4 StR 420/61).
  • OLG Hamm, 22.10.1996 - 2 Ss 1172/96
    Den Urteilsgründen muß dann jedoch zu entnehmen sein, daß der Täter sich einen nicht ganz belanglosen Schaden zumindest als möglich vorgestellt hat (vgl. u.a. BGH VRS 37, 263 ; OLG Koblenz VRS 48, 337 ; OLG Schleswig OLGSt §, 142 StGB Nr. 7).
  • KG, 17.06.2005 - 5 Ws 453/04

    Bewährungsbeschluss: Erteilung ergänzender Auflagen und Weisungen durch das

    Nach wohl überwiegender Ansicht - auch der des Senats - scheidet sowohl eine unmittelbare als auch eine entsprechende Anwendung des Verschlechterungsverbots aus (vgl. OLG Düsseldorf NStZ 1994, 198 und OLGSt StPO § 331 Nr. 3; OLG Koblenz NStZ 1981, 154 m. Anm. Gollwitzer; OLG Hamburg NJW 1981, 470; OLG Hamm, VRS 37, 263; OLG Stuttgart NJW 1954, 611; Gössel in LR, StPO 25. Aufl., § 331 Rdn. 83; Gollwitzer in LR, StPO, 24. Aufl., § 268 a Rdn. 20; ders. Anm. zu OLG Koblenz in JR 1977, 346, 347; Meyer in JR 1982, 338, 339 Anm. zu BGH aaO.; Ruß in KK, StPO 5. Aufl., § 331 Rdn. 5; Rautenberg in HK, StPO 3. Aufl., § 331 Rdn. 8).
  • LG Köln, 09.02.2010 - 11 S 436/08

    Eine Einwilligung des Verletzten zum Verlassen des Unfallortes und somit ein

    Für einen bedingten Vorsatz muss sich der Täter nicht ganz belanglose Fremdschäden als möglich vorgestellt haben (vgl. BGH, VRS 37, 263; NZV 97, 125).
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